Gesetzliche Beschränkungen für Car Wrapping

- Auf der Frontscheibe, auf der von den Sonnenblenden abgedeckten Fläche, kann ein beliebiger dunkler Folienstreifen angebracht werden. Auf anderen Flächen der Windschutzscheibe darf die Lichtdurchlässigkeit von Folie und Glas zusammen nicht unter 70 % fallen.
- Eine zugelassene Folie darf an der Seitenscheibe im Sichtfeld des Fahrers angebracht werden, wenn die Lichtdurchlässigkeit der Folie und des Glases zusammen nicht unter 70 % liegt.
- Heckscheiben und Seitenscheiben, die nicht im Sichtfeld des Fahrers liegen, können mit einer beliebigen dunklen Folie versehen werden.

Die Kennzeichnung „H“ oder „AF“ muss unauslöschlich zwischen der Folie und dem Glas angebracht werden. Nach der Installation muss je nach System des Folienvertreibers ein Zertifikat in Papier- oder Plastikkartenform ausgestellt werden, das die fachgerechte Installation der Folie und das Vorhandensein der Foliengenehmigung bei einer Polizeikontrolle oder Prüfung belegt. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, ist die Anbringung der Autofolie legal!
(Schreiben 2012.)