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Nützliche Informationen
A 6/1990. (IV. 12.) KÖHÉM Regulation 97. § legt die genauen Regeln für die Anbringung von Autofolien fest. Es gibt keine Beschränkung für die Folierung des Glases hinter der Säule B. Die Fenster neben den Vordersitzen müssen mit der Folie eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70 % aufweisen. Auf der Oberseite der Windschutzscheibe, die von den Sonnenblenden abgedeckt wird, kann ein beliebiger dunkler Folienstreifen angebracht werden, und für die anderen Teile der Frontscheibe gilt die 70-Prozent-Regel. Autos, die mit einer Glasfolie versehen wurden, müssen ein besonderes Schild tragen und den Behörden sogar ein Dokument vorlegen, das die ordnungsgemäße Anbringung der Folie belegt. Sie brauchen diese Regeln nicht im Voraus zu kennen, da wir Sie bei der Nutzung des Dienstes über die notwendigen Informationen informieren werden.
Grundsätzlich wird UV-A- und UV-B-Strahlung von Fensterglas nicht aufgehalten. Wir können jedoch LLumar-Folien anbringen, die diese schädlichen Strahlen herausfiltern. Gleichzeitig wird die Klarheit des Innenraums nicht beeinträchtigt, da das Material völlig transparent ist. Ihre Heimtextilien und Möbel sind den negativen Auswirkungen der UV-Strahlung weniger ausgesetzt.
Ob zum Schutz oder einfach nur, um gut auszusehen – wir arbeiten bevorzugt mit LLumar-Produkten. Sie stellen qualitativ hochwertige und äußerst zuverlässige Produkte her, die Ihr Fahrzeug lange Zeit vor Kratzern und Ihre Insassen vor der Sonne schützen.